|
Der Humanistische Ritterbund (Humanistic Federation of Chivalry) hat folgende Selbstregulierungsregeln aufgestellt, die als Aufnahmebedingungen für ritterliche Vereinigungen angesehen werden können:
| |
| 1. |
Die ritterliche Vereinigung (RV) erkennt an, dass jeder unbescholtene Mann oder Frau mit edler Gesinnung das Recht hat, dem Ritterideal zu folgen. |
| 2. |
Die RV erkennt die allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen an und akzeptiert die Prinzipien von Freiheit, Gleichheit (vor dem Gesetz) und Brüderlichkeit. |
| 3. |
Die RV verfolgt humanistische Ziele und Ideale, insbesondere das Ritterideal. Diese Ideale finden unter anderem ihren Ausdruck in einer Regel. |
| 4. |
Die RV setzt sich aktiv für das Gemeinwohl ein, sei es durch das berufliche oder ehrenamtliche Engagement in der inneren und äußeren Landesverteidigung, des Katastrophenschutz und den Rettungsdiensten, der Religion, der Philosophie, der Wissenschaft und Bildung, der Wirtschaft, der Politik und Friedensstiftung, der Bewahrung alter Traditionen in Kunst und Kultur oder im karitativen Bereich. |
| 5. |
Die RV verfolgt keine totalitären und intoleranten Ziele. Der Zweck der RV besteht nicht in der Eroberung und Unterjochung von Staatsgebieten. |
| 6. |
Die RV und ihre Mitglieder verpflichten sich bei ihrer Ehre, niemals an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mitzuwirken, sondern sich auch auf dem Schlachtfeld ritterlich zu verhalten. |
| 7. |
Die RV verpflichtet sich zu einem moralisch einwandfreien Verhalten und die Gesetze seines Landes einzuhalten, sofern sie nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. |
| 8. |
Die RV verfolgt keine kommerziellen Zwecke oder mindere Ziele, die an der Ernsthaftigkeit des Ritterideals zweifeln lassen. |
| 9. |
Die RV folgt dem Prinzip der Wahrhaftigkeit und spiegelt nichts vor, was er nicht ist. Das Führen oder die Vergabe von falschen Adelstiteln wird abgelehnt und nicht praktiziert. |
| 10. |
Die RV verpflichtet sich zur grundsätzlichen Anerkennung und Tolerierung der anderen akkreditierten RV und Ritter des Humanistischen Ritterbunds, ohne dabei die bestehenden Unterschiede verleugnen zu müssen. Zweifel an der Legitimation einer RV oder eines Ritters werden dem Schiedsgericht vorgebracht und möglichst nicht öffentlich ausgetragen. |
| 11. |
Die RV und Einzelpersonen verpflichten sich, vollständig alle relevanten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine seriöse Überprüfung und Akkreditierung erforderlich sind. Hierzu zählen Ordensregeln, Statuten, Adelsnachweise, Urkunden zur kirchlichen Anerkennung und über die Mitgliedschaft in einem Ritterorden. |
|