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Der Humanistische Ritterbund organisiert die internationale Vernetzung von Ritterorden und ritterlichen Vereinigungen, die nachweislich einer humanistischen Zielsetzung folgen.
Die im Ritterbund organisierten Gesellschafts- und Einzelmitglieder stehen sich auf Augenhöhe gegenüber.
Die Organe sind nicht wie in einem Ritterorden als hierachisches System zu verstehen, sondern dienen der Verwaltung des Ritterbundes und der Kommunikation zwischen seinen Mitgliedern.
Organe des Humanistischen Ritterbund:
• Vorstand
• Senat
• Akkreditierungskommission
• Schiedsgericht
Vorstand
Der Vorstand wird auf zwei Jahre durch die Mitglieder gewählt. Ihm gehören der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende an. Seit dem 31.10.2010 sind folgende Mitglieder im Vorstand:
Vorsitzender: W. Edelmann
Stellvertreter: S. Berger
Senat
Der Senat entscheidet über die Selbstregulierung des Humanistischen Ritterbunds. Er soll die Interessengruppen und Mitgliedsländer ausgewogen repräsentieren. Der Senat ist aktiv an den Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt.
Akkreditierungskommission
Die Akkreditierungskommission entscheidet über die Aufnahme neuer ritterlicher Vereinigungen. Sie setzt sich fallweise zusammen aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und Mitgliedern des Senats.
Schiedsgericht
Das Schiedsgericht unterstützt bei der Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern des Humanistischen Ritterbunds. Die eingesetzten Schiedsrichter werden fallweise durch den Vorsitzenden aus dem Kreise des Vorstands und der Senatoren bestimmt.
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